Parzellen liegen in der Mischzone M2 sowie im Ortsbildschutzgebiet "Dorfkern". Oberhofen ist zudem im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als "verstädtertes Dorf" aufgenommen. Mit Entscheid vom 1. Juni 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun den Bauabschlag. Gleichzeitig erliess es eine Baupolizeiverfügung mit folgendem Wortlaut: