betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 1. Juni 2016 (bbew 76/2015; Neubau Mehrfamilienhaus, Abbruch erhaltenswerte Scheune) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin reichte am 8. Mai 2015 bei der Gemeinde Oberhofen am Thunersee ein Baugesuch ein für den Abbruch einer erhaltenswerten Scheune (K-Objekt) sowie den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf den Parzellen Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nrn. D.________, E.________ und F.________. Die RA Nr. 110/2016/96 2