- Grundbuchplan Nr. 2519 "Planänderung Nr. 2012/015", 1:500 - Fassadenpläne "ost", "west", "süd" und "nord" vom 1. März 2017, 1:100 - Grundrisspläne "ug", "og" und "eg" vom 1. März 2017, 1:100 alle gestempelt von der BVE am 6. März 2017 4. Verfahrenskosten Die Verfahrenskosten werden bestimmt auf eine Pauschalgebühr von Fr. 1'000.-- (Art. 103 Abs. 2 VRPG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 GebV7). Gemäss Vereinbarung vom 22. Februar 2017 werden die Verfahrenskosten halbiert und die Parteikosten wettgeschlagen. Entsprechend werden beiden Parteien je Fr. 500.-- Verfahrenskosten auferlegt. Die Parteien haften jeweils solidarisch für den ihnen auferlegten Betrag.