Ansonsten sind keine Änderungen am Bauprojekt vorgesehen. Mit Schreiben vom 2. März 2017 reichten die Beschwerdegegner in Erfüllung der mit den Beschwerdeführenden getroffenen Vereinbarung eine zweite Projektänderung mit angepassten Plänen (gestempelt von der BVE am 6. März 2017) ein. Darin ist zusätzlich zum Verzicht der Überdachung zwischen dem Carport und dem Wohngebäude einzig vorgesehen, dass die geplante Garage mindestens vier statt zwei Meter von der Grundstückgrenze zum Grundstück der Beschwerdeführenden gebaut wird.