a) Die Projektänderung der Beschwerdegegner vom 23. November 2016 mit angepassten Plänen (gestempelt von der BVE am 24. November 2016), sieht einen Verzicht der Überdachung zwischen dem Carport und dem Wohngebäude vor. Die Gesamtfläche des Carports beträgt demnach 59.96 m2 und eine allfällige zusätzliche Anrechnung der Überdachung an die Gesamtfläche wäre nicht mehr zu prüfen. Ansonsten sind keine Änderungen am Bauprojekt vorgesehen.