Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 (vorab per Fax) orientierten die Beschwerdegegner das Rechtsamt, dass die Parteien im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung eine umfassende Einigung erzielen konnten und kündigten eine weitere Projektänderung an. Gemäss gerichtlich genehmigter Vereinbarung vom 22. Februar 2017 ziehen die Beschwerdeführenden ihre Beschwerde vorbehaltlos zurück. Mit Schreiben vom 2. März 2017 reichten die Beschwerdegegner die angekündigte Projektänderung mit angepassten Plänen ein. Darin ist vorgesehen, dass die geplante Garage mindestens vier statt zwei Meter von der Grundstückgrenze zum Grundstück der Beschwerdeführenden gebaut wird.