Die Beschwerdeführenden und die Gemeinde erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Die Beschwerdeführenden brachten in ihrer Stellungnahme vom 23. Januar 2016 vor, sie würden die Baubeschwerde vollumfänglich aufrechterhalten und an ihren Rügen festhalten, soweit diese durch die Projektänderung nicht gegenstandslos geworden seien. Die Gemeinde stimmte in ihrer Stellungnahme der Projektänderung zu und hielt fest, das geänderte Bauprojekt halte alle baurechtlichen Bestimmungen des GBR ein.