Die Beschwerdegegner erhielten bis zum 5. Oktober 2016 Gelegenheit, zu den Überlegungen des Rechtsamtes Stellung zu nehmen oder eine Projektänderung einzureichen. Nach mehrmaliger Fristerstreckung reichten die Beschwerdegegner mit Schreiben vom 23. November 2016 eine Projektänderung mit angepassten Plänen ein. Darin verzichteten die Beschwerdegegner auf die Überdachung zwischen dem Carport und dem Wohnhaus.