3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Das Rechtsamt teilte den Parteien mit Verfügung vom 13. September 2016 mit, dass gemäss Auskunft des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 31. August 2016 gegen die Genehmigung der Änderung von Art. 19 Abs. 1 des Baureglements der 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2016/95 3