Der Carport soll zudem bis an die Grenze der südlichen Nachbars-parzelle gebaut werden. Die Gemeinde teilte den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 22. Februar 2016 mit, dass die Bauherrschaft die Nordseite des Carports zurücksetzen werde, um die vorliegend maximal zulässige Grundfläche von 60 m2 nicht zu überschreiten. Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache fest. Mit Entscheid vom 7. Juni 2016 erteilte die Gemeinde Leuzigen den Beschwerdegegnern die Baubewilligung.