Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'003.05 werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 31 Siehe Unternehmens-Identifikationsnummer-Register, einsehbar unter: 32 BVR 2014 S. 484 E. 6 33 VGE 2015/12 vom 23.11.2015, E. 7.3 RA Nr. 110/2016/94 15