1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Konolfingen vom 23. Juni 2016 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 30. November 2015 (Gemeinde-Nr. 612 [2015/56]) mit Projektänderung vom 6. April 2016 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'200.– werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.