Die Beschwerdeführerin 2 bringt in diesem Zusammenhang vor, die von der benachbarten Parzelle Konolfingen Grundbuchblatt Nr. K.________ ausgehenden Staub- und Lärmemmissionen seien betriebsbedingt vorhanden. Das Bearbeiten von Beton sei bewilligt und verursache entsprechende Immissionen, welche den Vorschriften für bewohnten Raum nicht entsprächen.