Aufgrund des ersten von der Vorinstanz eingeholten Fachberichts des OIK II vom 3. März 201620 haben die Beschwerdegegner am 6. April 2016 eine Projektänderung eingereicht, mit welcher der ursprünglich als "Büro" bezeichnete Raum zu einer teilweise offenen "Büronische" umgestaltet worden ist.21 In seinem zweiten Fachbericht vom 2. Mai 2016 kam das OIK II sodann (sinngemäss) zum Schluss, dass neben dem Wohnzimmer (EP 2) nun auch der neu gestaltete Büroraum (EP 1) über die lärmabgewandte Südwestfassade belüftet werden könne, womit die gesetzlichen Anforderungen gemäss LSV erfüllt seien.22 Die Gemeinde ist dieser Einschätzung gefolgt und hat das Bauvorhaben bewilligt.