wurde beispielsweise die Werkstatt auf der Parzelle Konolfingen Grundbuchblatt Nr. I.________ und der Werkhof auf der Parzelle Konolfingen Grundbuchblatt Nr. J.________ jeweils mit einer Wohnung für den Besitzer bzw. den inzwischen pensionierten Werkhofangestellten bewilligt.15 Die Beschwerdeführenden weisen in ihren Schlussbemerkungen vom 8. November 2016 zwar richtigerweise darauf hin, dass die genannten Wohnungen bereits vor Jahren und unter Geltung eines anderen als des vorliegend anwendbaren GBR bewilligt wurden.