Die Gemeinde holte bezüglich der Frage der Zonenkonformität eine Stellungnahme des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ein. Darin kam das AGR zum Schluss, auch eine Wohnung könne die Sicherheit vor Einbrüchen oder Vandalismus nicht gewährleisten. Denn einerseits seien die Bewohner nicht dauernd anwesend und andererseits bestünde keine Sichtverbindung von der Wohnung zum gesamten Areal. Ein Schutz könne vorliegend mit gängigen Massnahmen wie z.B. Videoüberwachung, Alarmanlage oder Lichtsensoren gewährleistet werden. Der Alarm könne zu einem beliebigen Standort geleitet werden.