a) Der Beschwerdegegner 1 betreibt in seinem bestehenden Gewerbebau eine Einzelunternehmung für den Handel und Vertrieb von Bau- und Schalungsbedarf.3 Aufgrund zunehmender Einbruchalarme während der Nachtzeit haben sich die Beschwerdegegner entschlossen, ihren Wohnsitz von Münsingen nach Konolfingen zu verlegen.4 Ein Teil des Gewerbebaus, welcher aus Lager- und Büroräumen besteht, soll deshalb zu einer 3.5-Zimmer-Wohnung für standortgebundenes Personal ausgebaut werden. Die betreffende Parzelle Konolfingen Grundbuchblatt Nr. G.________ liegt in der 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721)