2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. Juli bzw. 25. Juli 2016 je eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, vereinigte die beiden Beschwerdeverfahren. Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 23. Juni 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben sei nicht zonenkonform und verstosse gegen die Lärmschutzvorschriften.