_ liegt in der Arbeitszone A1, welche der Empfindlichkeitsstufe (ES) III zugeordnet ist. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Aufgrund des negativen Fachberichts des Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (OIK II), vom 3. März 2016 betreffend Strassenlärm reichten die Beschwerdegegner am 6. April 2016 eine Projektänderung ein. Mit Entscheid vom 23. Juni 2016 erteilte die Gemeinde Konolfingen die Baubewilligung.