Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 8'424.35 werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Schwarzenburg, Bauverwaltung, eingeschrieben - Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), Münstergasse 22, 3011 Bern, eingeschrieben