1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Schwarzenburg vom 8. Juni 2016 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 27. Juli 2015 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'200.00 werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.