Strasse I.________ zur Sicherung einer direkten Sichtlinie zum Dorfkern nach Westen zur H.________gasse hin verschoben werden mussten. Für die Unterschreitung des Strassenabstands sind somit lediglich die beiden Mehrfamilienhäuser westlich der Strassenparzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. G.________ vergleichbar.