Die Vorschriften zum Strassenabstand gewährleisten die Verkehrsübersicht, schützen die Anstösser vor lästigen Auswirkungen des Strassenverkehrs und die Strassenbenützer vor Gefährdungen aus den anstossenden Grundstücken.15 Auch wenn hier das Verkehrsaufkommen gering und die Fahrgeschwindigkeit niedrig ist, können bei einer so erheblichen Unterschreitung des 14 Vorakten, pag. 108 15 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 12 N. 15 RA Nr. 110/2016/93 8 Strassenabstands die verkehrspolizeilichen und wohnhygienischen Interessen tangiert sein.