Der geltende Strassenabstand von 3,60 m wird damit um 2,60 m bzw. 2,56 m unterschritten. Zudem ist der Strassenabstand auch auf der Nordfassade – gemessen im Plan "Erdgeschoss und Umgebung" – nicht eingehalten; er beträgt maximal 2,20 m und in der südwestlichen Ecke des Wendehammers lediglich 1,60 m. Die Vorschriften zum Strassenabstand gewährleisten die Verkehrsübersicht, schützen die Anstösser vor lästigen Auswirkungen des Strassenverkehrs und die Strassenbenützer vor Gefährdungen aus den anstossenden Grundstücken.15