b) Die Beschwerdegegner haben in ihrem Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Strassenabstandes im Baubewilligungsverfahren ausgeführt, die Strasse sei eine untergeordnete Detailerschliessungsstrasse und keine Durchfahrts- oder Hauptstrasse. Weiter brachten sie mit Verweis auf den "Baufelder-/Gestaltungsrichtplan" vor, die Baufelder seien im Erschliessungsvertrag zwischen der Gemeinde Schwarzenburg und 6 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) 7 Baureglement der Einwohnergemeinde Wahlern vom 8. Dezember 2008 (GBR) RA Nr. 110/2016/93 5