2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. Juli 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 8. Juni 2016. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben entspreche nicht den Vorgaben des Richtplans und es halte die Abstandsvorschriften gegenüber dem nachbarlichen Grund und gegenüber der Strasse nicht ein.