1. Die Beschwerdegegner reichten am 27. Juli 2015 bei der Gemeinde Schwarzenburg ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen und einer Einstellhalle auf der Parzelle Schwarzenburg Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und im Ortsbildschutzgebiet. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 8. Juni 2016 erteilte die Gemeinde Schwarzenburg die Baubewilligung.