Mit dem Bauvorhaben solle die Entwässerung nicht verändert werden. Die Auflage, wonach das Parkplatz-, Vorplatz- und Dachwasser nicht an die Kanalisation abgegeben werden dürfe, untersage lediglich die Zuleitung des Sauberwassers an die Schmutzwasserleitung, die Versickerung dieses Wassers sei nicht vorgeschrieben und eine entsprechende Auflage wäre aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht oder nur schwer möglich.