18 BVR 2008 S. 251 E. 4.3 19 Vorakten zum Baugesuch 762/16-010, pag. 4 RA Nr. 110/2016/91 9 Anschluss an die Sauberwasserleitung der Gemeinde verfügen und einen Teil des nicht verschmutzten Abwassers in diese einleiten. Sie haben sich zu diesem Thema im Beschwerdeverfahren einlässlich geäussert. Die Gehörsverletzung kann daher im Beschwerdeverfahren geheilt werden. Sie ist jedoch im Kostenpunkt zu berücksichtigen. 4. Entwässerung