werden. Es muss genügen, wenn die einsprachelegitimierten Personen auf die kritischen Punkte des Projekts aufmerksam gemacht werden.18 Ob es sich bei der Frage, wie mit dem sauberen Abwasser zu verfahren ist, um einen kritischen Punkt handelt, kann offen bleiben. Die Beschwerdeführenden wurden jedenfalls in der Wahrnehmung ihrer Rechte nicht beschnitten, da ihnen bekannt war, dass die Beschwerdegegner über einen Anschluss an die Sauberwasserleitung verfügen und einen Teil ihres Sauberwassers über diese entsorgen.