c) Im Baugesuch, Formular 3.0 (Entwässerung von Grundstücken), haben die Beschwerdegegner vermerkt, dass die Grundstücksentwässerung im Trennsystem erfolge und dass keine Versickerungsanlage bestehe.16 In der Baupublikation vom 24. und 31. März 2016 hiess es jedoch: "Sauberwasser versickert, Schmutzwasser in Kanalisation". Nach Angaben der Gemeinde war dies insoweit unzutreffend, als das Oberflächenwasser von Vorplatz und Dach bereits seit mindestens fünf Jahren in die Sauberwasserleitung der Gemeinde geleitet wird und daran im Zusammenhang mit dem streitigen Bauvorhaben nichts geändert werden soll. Die Baupublikation war mit anderen Worten teilweise unkorrekt.