Nach dem Bauentscheid bildet sie dessen integrierenden Bestandteil. Mit ihren Vorbringen wenden sich die Beschwerdeführenden insbesondere gegen die Regelung der Entwässerung beim Bauvorhaben, womit sie die Entwässerungsbewilligung sinngemäss mit anfechten. Beschwerden gegen den Bauentscheid und die Entwässerungsbewilligung werden im Baubeschwerdeverfahren vereinigt und mit einem Gesamtentscheid erledigt.11 Die Einhaltung der bau- und gewässerschutzrechtlichen Vorschriften beim streitigen Bauvorhaben ist also im vorliegenden Beschwerdeverfahren überprüfbar. 3. Verletzung des rechtlichen Gehörs