a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG7 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit für die Beurteilung 7 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2016/91 5