Die Anpassung der Auflage sei abzulehnen, da die vollständige Versickerung von Parkplatz-, Vorplatz- und Dachwasser aus Gründen der Bodenbeschaffenheit nicht oder nur schwer möglich sei. Eventuell sei die Auflage zu ergänzen mit: "An der heute bestehenden Situation der Entwässerung werden keine Änderungen vorgenommen." Die Beschwerdeführenden bestritten mit Stellungnahme vom 9. September 2016 sinngemäss, dass die Beschwerdegegner sauberes Abwasser versickern lassen; auch beim geplanten Neubau wolle man das gesamte Sauberwasser der Gemeinde zuführen.