Parkplatz-, Vorplatz- und Dachwasser nicht an die Kanalisation abgegeben werden dürfe.5 Die Einsprache wies sie ab, soweit sie darauf eintrat. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 29. Juni 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheides vom 1. Juni 2016 und die Erteilung des Bauabschlags.