2. Am 10. März 2016 reichten die Beschwerdegegner ein Baugesuch ein betreffend "Teilabbruch und Neubau eines Einfamilienhauses. Einbau eines Studios im UG. Anbau Wintergarten im EG und Anbau eines Technikraumes im UG" auf derselben Parzelle.3 Auf Formular 3.0 (Entwässerung von Grundstücken) führten sie an, die Grundstücksentwässerung erfolge im Trennsystem und es sei keine Versickerungsanlage vorgesehen. In der amtlichen Publikation vom 24. März 2016 und vom 31. März 2016 wurde bezüglich Gewässerschutz vermerkt: "Sauberwasser versickert, Schmutzwasser in Kanalisation".4 Die Beschwerdeführenden erhoben gegen das Bauvorhaben Einsprache.