1. Der Beschwerdegegner 1 reichte am 4. Februar 2011 bei der Gemeinde Diemtigen ein Baugesuch ein für einen Anbau an den Abstellraum auf Parzelle Diemtigen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die eingereichten Pläne hatten auch die Beschwerdeführenden als Eigentümer des angrenzenden Grundstücks unterzeichnet. Sie teilten jedoch innert der Einsprachefrist mit, dass sie mit dem Bauvorhaben hinsichtlich der vorgesehenen Einfriedung entlang der Strasse nicht einverstanden seien. Am 30. März 2011 erteilte die Gemeinde dem Vorhaben die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstandes.