3. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin 5 die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'140.− (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) und der Beschwerdegegnerin 8 die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'801.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 4. Die Vorakten bbew 96/2013 (Ordner pag. 1-587 und braunes Dossier, Bauvorhaben R.________weg 15 und 15a), sowie die Kopien zur Änderung des Bauklassenplans (Sichtmäppchen) gehen zurück an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. IV. Eröffnung