III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauabschlag der Stadt Bern vom 21. Dezember 2015 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.− werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.