a) Das Bauvorhaben tangiert die bestehenden fünf Autoabstellplätze auf der Südseite. Ursprünglich plante die Beschwerdeführerin, die fünf Parkplätze neu parallel zur Strasse und direkt angrenzend an das Trottoir anzuordnen.23 Am 22. Juli 2014 ersuchte sie um die Befreiung von der Parkplatzpflicht, da die Neuanordnung der fünf Parkplätze im Vorland nicht möglich sei.24 Auf dem gleichzeitig eingereichten Projektplan Grundriss Erdgeschoss25 sind die bestehenden Parkplätze mit gelben Linien als Abbruch markiert, aber immer noch als Parkplatz 1 bis Parkplatz 5 bezeichnet. Im Bereich des Hauszugangs ist handschriftlich neu ein Vermerk "PP" eingetragen.