weitgehend der privaten Disposition der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer überlassen. Es handelt sich um ein Gestaltungsrecht mit öffentlich-rechtlicher Wirkung. Mit der Einräumung von Näherbaurechten können Nachteile verbunden sein. Nachbarn, die ein Näherbaurecht erteilen, nehmen damit in Kauf, dass ihr eigenes Bauvorhaben unter Umständen weiter von der Grenze zurückweichen muss, damit der Gebäudeabstand immer noch eingehalten ist.20 Ob ein Näherbaurecht erteilt wird, liegt ausschliesslich im freien Entscheid der betroffenen Grundeigentümerinnen. Über zivilrechtliche Fragen ist im Baubewilligungsverfahren grundsätzlich nicht zu befinden.