Das Projekt stelle weder für das Stadtbild noch für die Liegenschaft eine Aufwertung dar.15 Das Projekt der Voranfrage ist zwar nicht ganz identisch mit dem vorliegenden Bauvorhaben: Beim Voranfrageprojekt war nur bei den mittleren Wohnungen ein Anbau vorgesehen, während dies nun auf der gesamten südseitigen Fassadenfront geplant ist. Die Einschätzung der Stadtbildkommission hat aber auch für das Bauvorhaben Gültigkeit, denn der geplante Anbau ist nicht isoliert, sondern als Teil des gesamten Gebäudeblocks zu beurteilen. Mit dem Anbau würde der Gebäudeteil O.________weg 12 bis an die Baulinie hervorragen, während der Gebäudeteil S.________str. 30 zurückversetzt bliebe.