erreicht werden. Hinzu kommt, dass das Bauvorhaben ästhetisch keine Verbesserung bringt. Die Stadtbildkommission hatte zum Projekt der Voranfrage ausgeführt, die geplante Gebäudeerweiterung vermöge gestalterisch nicht zu überzeugen. Die vorgesehene Erweiterung verunkläre die bestehende klare horizontale Schichtung der Balkonfassade und störe das Gesamtbild der Liegenschaften O.________weg 12 und S.________str. 30. Das Projekt stelle weder für das Stadtbild noch für die Liegenschaft eine Aufwertung dar.15 Das Projekt der Voranfrage ist zwar nicht ganz identisch mit dem vorliegenden Bauvorhaben: