a) Nach dem Bauklassenplan der Stadt Bern gilt für die Liegenschaft O.________weg 12 eine maximale Gebäudetiefe von 12 m. Das bestehende Gebäude auf Parzelle Nr. M.________ weist heute eine Gebäudetiefe von ca. 11,5 m auf. Mit den geplanten beheizten Loggias würde die Gebäudetiefe rund 15,7 m betragen und damit das zulässige Mass um etwa 3,7 m überschreiten.12 Das Bauvorhaben weicht damit erheblich von der baurechtlichen Grundordnung ab.