4. Der Beschwerdegegner 1 nahm mit Eingabe vom 16. Februar 2016 Stellung zur Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin 5 beantragt mit Beschwerdeantwort vom 17. Februar 2016, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegner und Beschwerdegegnerinnen 2, 3, 4, 6 und 7 teilten mit Eingaben vom 17. und 20. Februar 2016 mit, dass sie an ihren Einsprachen festhielten. Die Stadt Bern schliesst in ihrer Beschwerdeantwort vom 18. Februar 2016 auf Abweisung der Beschwerde und Bestätigung ihres Entscheides vom 21. Dezember