diverse Einsprachen ein. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2015 erteilte die Stadt Bern dem Bauvorhaben den Bauabschlag. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 19. Januar 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 21. Dezember 2015 und die Erteilung der Baubewilligung, eventualiter unter neuen Auflagen und Bedingungen.