und werde in nächster Zeit die Zustimmungen zum Grenzanbau erhalten.5 Das Baugesuch wurde mit Hinweis auf die beanspruchten Ausnahmen für die Überschreitung der Gebäudetiefe und die Unterschreitung des Gebäudeabstands publiziert. Gegen das Bauvorhaben gingen 1 Akten Voranfrage, Protokollauszug vor pag. 1; pag. 4 2 Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006, durch das AGR am 28. Dezember 2006 genehmigt 3 Vorakten der Gemeinde, pag. 3, 22, 23, 113, 115 4 Vorakten der Gemeinde, pag. 116 5 Vorakten der Gemeinde, pag. 22, 115 RA Nr. 110/2016/8 3