34 BO sowie die Überschreitung der Strassenbaulinie nach Art. 39 BO, die sie in der Folge noch begründete.3 Im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens reichte sie ein Gesuch um die Befreiung von der Parkplatzpflicht im Umfang von fünf Autoabstellplätzen ein.4 Hinsichtlich des unterschrittenen Grenzabstands machte sie geltend, sie stehe in Verhandlung mit den Grundeigentümerinnen der Parzellen Nr. P.________ und Nr. Q.________ und werde in nächster Zeit die Zustimmungen zum Grenzanbau erhalten.5