Die Beschwerdeführerin plant südseitig eine Gebäudeerweiterung und reichte am 7. Januar 2013 beim Bauinspektorat der Stadt Bern eine entsprechende Voranfrage ein. Das Bauinspektorat teilte der Beschwerdeführerin am 20. März 2013 mit, das Bauvorhaben weise mehrere gravierende Abweichungen gegenüber den baurechtlichen Vorschriften auf und benötige Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten des Gebäudeabstandes, das Überschreiten der Gebäudetiefe, das Nichteinhalten der gesetzlichen Belichtungs- und Belüftungsfläche sowie für das Bauen von Parkierungsanlagen im Vorgartenbereich und das Unterschreiten der Strassenbaulinie.