f) Nach dem Gesagten entspricht die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe innerhalb des Gebäudes den Lärmschutzvorschriften; die Projektänderung ist bewilligungsfähig. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 19. Mai 2016 bestätigt. Thema der Projektänderung ist die Innenaufstellung der Luft-Wasser- Wärmepumpe. Dafür sind keine zusätzlichen Auflagen der Gemeinde nötig (vgl. Stellungnahmen der Gemeinde vom 29. August 2016 und 12. September 2016). Es gelten die verfügten Auflagen der Gemeinde gemäss ihrem Amtsbericht vom 20. Januar 2016 (vgl. Ziff.